Mehr als 20 Jahre gehörten die jährliche Klausurtagung der Kirchenreferatsleiter und -leiterinnen der Länder und des Bundes zu meinen Aufgaben. Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, als Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt, durfte ich über viele Jahre die Zusammenarbeit zwischen unserem Staat und den Kirchen und Glaubensgemeinschaften mitgestalten.
Mit meinem Einzug in den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt endet diese wichtige Aufgabe für mich. Ich habe es mir dennoch nicht nehmen lassen – als Gast – an der diesjährigen Tagung Anfang Juni in Hamburg teilzunehmen. Sei es, um die aktuelle Entwicklung der bereits erwähnten Zusammenarbeit im Auge zu behalten, und natürlich, um mich von vielen Mitgliedern dieses Gremiums zu verabschieden. Wie links zu sehen begrüßte mich hierbei das Hamburger Rathaus bei bestem norddeutschem Wetter.
Staatskirchenleistungen in der heutigen Zeit
Wie auch unsere Gesellschaft entwickeln sich auch die Kirchen und Glaubensgemeinschaften fortwährend weiter und das müssen sie auch! Die aktuelle Diskussion um die seit über 200 Jahren bestehende Erhebung der Staatsleistungen sind hierfür ein Beispiel. Im Jahr 1803 wurden die Kirchen im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses enteignet. Gebäude und Land fielen in weltliche Hände. Als Ausgleich wurde ein System der Finanzierung gebildet, das wir heute unter dem Begriff der Staatsleistungen kennen.
Soll diese Struktur in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben oder erhalten die Kirchen durch ein „Ablösegesetz“ eine einmalige (Milliarden-) Zahlung und das System der Staatskirchenleistungen kommt zu einem Ende? Spannende Fragen, auch nach 200 Jahren! Als religionspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt werde ich die Entwicklung zu diesem Thema weiterverfolgen und mich bewusst offen, auch gegenüber einem Ablösegesetz, zeigen. Wenn in dieser Frage Einigkeit zwischen Staat und Kirche(n) hergestellt werden kann, muss eine Weiterentwicklung möglich sein.