Gedenken 17. Juni

Bis 1990 galt der 17. Juni in der Bundesrepublik als „Tag der deutschen Einheit“ und somit als gesetzlichen Feiertag. Der in der DDR fälschlich als konterrevolutionärer Putschversuch bezeichnete Volkssaufstand sollte damit totgeschwiegen werden. Die Unzufriedenheit der eigenen Bevölkerung mit den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen in der damaligen DDR würde somit als „von außen gesteuert“ verklärt und die Staatführung der DDR schrieb ihre eigene Geschichte.

Heute wissen wir, dass das Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung und das gewaltsame Aufzwingen der sozialistischen Idee tiefe Wunden in der damaligen Bevölkerung hinterlassen hat. Einer der vielen Punkte, der die DDR zu einem Unrechtsstaat hat werden lassen und heute ein wichtiger Grund jährlich am 17. Juni daran zu erinnern.